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Durchgangsarzt

In unserer topmodernen Fachpraxis stehen Ihnen grundsätzlich sämtliche Untersuchungen und Therapien der konservativen Orthopädie zur Verfügung.

Sie hatten einen Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin? Oder Ihr Kind hatte einen Schulunfall?

Durchgangsarzt (D-Arzt) in Wesseling – Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen

Sie hatten einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall in Wesseling oder Umgebung? Nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zur Arbeit beziehungsweise nach Hause kann eine Untersuchung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) erforderlich sein.

Ein Durchgangsarzt ist ein speziell zugelassener Facharzt für die Behandlung von Unfallverletzungen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Umgangssprachlich wird er auch als BG-Arzt bezeichnet.

Wann muss ich nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt?

Eine Vorstellung beim D-Arzt ist insbesondere erforderlich, wenn:

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,

  • die ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert,

  • aufgrund der Verletzung Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen,

  • bereits behandelte Unfallverletzungen erneut Beschwerden verursachen oder eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen auftritt.

Diese Voraussetzungen gelten grundsätzlich sowohl nach einem Arbeitsunfall als auch nach einem versicherten Wegeunfall.

Was macht ein Durchgangsarzt?

Der Durchgangsarzt untersucht und beurteilt die Unfallverletzung und entscheidet über die weitere medizinische Behandlung.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Untersuchung und Diagnostik von Unfallverletzungen

  • Beurteilung der weiteren Behandlungsbedürftigkeit

  • Einleitung und Koordination des Heilverfahrens

  • Entscheidung über die Weiterbehandlung durch andere Ärzte oder spezialisierte Einrichtungen

  • Überwachung des Heilungsverlaufs und Organisation erforderlicher Nachuntersuchungen

Je nach Art und Schwere der Verletzung kann die weitere Behandlung beim Durchgangsarzt selbst oder bei einem anderen geeigneten Arzt erfolgen.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Hilfeleistungen

Auch Personen, die bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten und sich dabei verletzen, können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Wer sich beispielsweise bei der Rettung oder Versorgung eines Unfallopfers verletzt, sollte bei der ärztlichen Untersuchung ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Verletzung im Rahmen einer Hilfeleistung entstanden ist.

Behandlung von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen in Wesseling

Unsere orthopädisch-unfallchirurgische Praxis in der Flach-Fengler-Straße 120 in 50389 Wesseling ist Ansprechpartner für die medizinische Versorgung von Unfallverletzungen.

Bei Beschwerden nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall ist eine frühzeitige ärztliche Untersuchung wichtig, damit Verletzungen erkannt und die erforderlichen Behandlungsschritte eingeleitet werden können.